Sind Diabetiker schwerbehindert?

Diabetiker sind durch die Einschränkung der sozialen Teilhabe am Leben nach der „International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eindeutig Behinderte. Damit gilt für sie der Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Behinderten bestmögliche Teilhabe am „normalen Leben“ ermöglicht werden muss. Wenn Sie Diabetes haben, können Sie eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder auch die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen. Welchen Grad der Behinderung (GdB) Sie als Diabetiker erhalten, wird in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen geregelt. Speziell für Kinder sollten Sie vor Beantragung der Schwerbehinderung mit uns Kontakt aufnehmen.

Bei den Versorgungsämter oder auch im Rathaus der zuständigen Gemeinde erhalten Sie die Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis, dem Sie eine möglichst umfassende Schilderung sämtlicher Ihrer Krankheiten und Befunde beifügen müssen. Bezüglich Ihres Diabetes müssen Sie eine umfassende Dokumentation (Blutzuckertagebuch) einreichen.

Eine schwere Behinderung ist dann gegeben, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Ist dies nicht der Fall, können Sie beim Arbeitsamt eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen. Weitere Erkrankungen sowie Folge- und Begleiterkrankungen des Diabetes, wie Polyneuropathien oder Depression, werden mit dem durch den Diabetes vorliegenden GdB zusätzlich berechnet.

Das Schwerbehindertenrecht

Wurden Sie mit einem GdB von mindestens 50 eingestuft, so haben Sie damit als Schwerbehinderter folgende Vorteile (wobei Kinder und Jugendliche zusätzliche Ansprüche haben):

  • erweiterter Kündigungsschutz
  • zusätzliche Urlaubstage
  • Steuerfreibetrag
  • vorzeitiger Rentenantrag möglich

Mitglieder des Diabetiker Baden-Württemberg e.V. (DBW) können sich bei Fragen, beispielsweise zur Antragstellung, auch gern an die DBW Sozialreferenten oder die Landesgeschäftsstelle wenden.

Sozial-Infos

Das Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht sowie Sozialinfos stehen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.

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